Die Rechte Homosexueller im europäischen Vergleich

Juli 2017 (aktualisierte Fassung), Dr. Werner T. Bauer, 26 Seiten

Der Umgang mit Homosexuellen und deren rechtliche Stellung sind wichtige Indikatoren für die gesellschaftliche Verfasstheit eines Landes. Die Arbeit gibt einen Überblick über die wichtigsten Themenbereiche - im europäischen Vergleich. Österreich nimmt in diesem Zusammenhang innerhalb Europas keinen Spitzenplatz ein. Zwar gilt Österreich in der Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz von Homosexualität als „tolerantes Land“, in Sachen Gleichstellung homosexueller PartnerInnenschaften lag Österreich, gemeinsam mit mehreren osteuropäischen Staaten, in denen Homophobie und Diskriminierung weit verbreitet sind, jedoch lange Zeit im Schlussfeld. Erst im November 2009 einigte sich die Große Koalition nach langen Debatten darauf, Eingetragene Partnerschaften zu erlauben. Im Zivil-, Arbeits-, Ausländer- und Rentenrecht sowie im Steuerrecht sind homosexuelle verpartnerte Paare heterosexuellen verheirateten Paaren seither gleichgestellt. In der Frage des Adoptionsrechts und der In-vitro-Fertilisation für gleichgeschlechtliche Paare war es der Verfassungsgerichtshof, der die Politik zum Einlenken zwang. Österreich ist damit das einzige Land in Europa, das gleichgeschlechtlichen Paaren dieselben Rechte wie verschiedengeschlechtlichen einräumt, dennoch weiterhin am Eheverbot festhält.

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